Zur Bedeutung des Sakramentes

Das öffentliche Auftreten Jesu begann mit dem Ruf zur Umkehr: „Kehrt um und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1,15). Am Osterabend hat der Auferstandene seinen Jüngern den Heiligen Geist verliehen und sie mit der Vergebung der Sünden beauftragt (Vgl. Joh 20,19-23). Seit den Tagen der Apostel ruft die Kirche die Menschen zur Umkehr auf – denn Versagen, Schuld und Sünde gibt es auch im Leben eines Christen; all das trennt uns nicht nur von unseren Mitmenschen sondern auch von Gott. In der Beichte wird dem Christen, der seine Schuld bereut, sie persönlich bekennt und zur Wiedergutmachung bereit ist, durch den Priester in der Vollmacht Christi die Versöhnung geschenkt: Beichten befreit! Zur Vorbereitung auf die Beichte helfen Gewissens- und Beichtspiegel für die verschiedenen Lebensalter im Gebet- und Gesangbuch „Gotteslob“ sowie entsprechende Bußgottesdienste. Die Beichtpriester helfen natürlich auch gerne.

Wann kann ich in Königsbrunn beichten?

Beichtgelegenheit ist derzeit in St. Ulrich jeden Samstag um 17:00 Uhr.

    • Samstag, 30. März 2024
      08:00 Uhr - Beichtgelegenheit bis 10:00 Uhr

Sie haben weiterhin die Möglichkeit einen eigenen Beichttermin mit Pfarrer Bernd Leumann oder einem Kaplan zu vereinbaren.

Der „Abend der Versöhnung“ in der Fastenzeit vor Ostern bietet neben den erweiterten Beichtzeiten in der Karwoche ebenfalls ein umfangreiches Beichtangebot.